Ambulante Zusatzversicherungen
Grundsätzlich unterscheidet man bei der ambulanten Zusatzversicherung zwischen den ambulanten Ergänzungstarifen und den Kostenerstattungstarifen. Erstgenannte sind meist in den Versicherungspaketen inbegriffen und sichern nachfolgend genannte Leistungen ab:
- Sehhilfen
- Hörgeräte
- Zuzahlungen zu Medikamenten
- Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen und Schuhe sowie Prothesen
- Krankenfahrstühle
Welche dieser Leistungen von Ihrer Krankenkasse im Einzelnen übernommen werden, können Sie in Ihrem Tarifvertrag nachlesen.


Alle freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich ebenso für den sogenannten Kostenerstattungstarif entscheiden (natürlich auch deren Familienangehörige). Entscheidet man sich für solch einen Tarif, wird man beim Arzt ähnlich wie ein Privatpatient behandelt. Der Patient und der Arzt schließen in diesem Fall einen Behandlungsvertrag ab; dies bedeutet, dass der Arzt nach der Behandlung eine Rechnung ausstellt, welche der Patient zunächst direkt bezahlt. Nun reichen Sie die Rechnung bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung ein und bekommen zunächst den Betrag zurück überwiesen, welcher auch gesetzlich Versicherten zustehen würde. Anschließend reichen Sie entsprechende Rechnung ebenso bei Ihrer privaten Versicherung ein und erhalten den entsprechenden Restbetrag.