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Wahlleistung Krankenhaus
Wer sich zusätzlich versichert, kann nicht nur das Krankenhaus, in welchem er behandelt wird, frei bestimmen, sondern hat auch die freie Arztwahl beziehungsweise Anspruch auf eine Chefarztbehandlung. Wird man vom Chefarzt persönlich behandelt beziehungsweise operiert, profitiert man von dessen Fachkenntnissen. Statt Unterbringung in einem Mehrbettzimmer können sich Privatpatienten weiterhin über ein Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer freuen.
